Translations:Hans Eckart der Jüngere (II)/2/de
Hans Eckart der Jüngere kaufte vor 1637 einen Hof, der in den Urkunden „Prechtelhof“ genannt wird und 700 Gulden kostete.[1] Er musste sich durch den Kauf gegenüber dem Grundherrn, also dem Landalmosenamt, verpflichten, sämtliche grundherrlichen Abgaben und Zinsen für 1637, insgesamt 45 Gulden 20 Kreuzer, zu bezahlen. Hans Eckart d. J. geriet allerdings mit den Zahlungen in Verzug, was zur Folge hatte, dass er laut dem Strafbuch des Landalmosenamts am 22. Oktober 1638 festgenommen wurde: „Hannss Eckard daselbst ist umb weil er uff unterschiedlich mahl beschehens Sollicitirn und bedrohen sein hinterstellig Handlohn nicht hat abgericht in die Eysen verschafft worden.“[2] Allerdings kam er schon einen Tag später wieder frei, weil sein älterer Bruder Hans für ihn gebürgt hatte.[3] 1637 heiratete Hans Eckart der Jüngere Kunigunda Rahner (* um 1615 in Oberzaunsbach; † 12.07.1677 in Egloffstein), mit der er zwölf Kinder hatte. Ihr ältester Sohn war Georg Eckart.