Testamente von Carl August Eckart: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juni 2021, 14:35 Uhr
Von Carl August Eckart sind im Archiv der Familie Eckart zwei Testamente überliefert, aus den Jahren 1842 und 1854. Die beiden mehrseitigen Dokumenten waren mit wächsernen Siegeln und dem Wappen der Familie Eckart versiegelt. Sie gehören damit zu den frühesten überlieferten Dokumenten, auf denen das Wappen Verwendung findet. Das Testament beginnt mit den Worten:
„Liebe Kinder. Bey der sehr bedenklichen Zeit, veranlasst es mich, da unvermuthet man abgerufen werden kann, Euch zu gegenseitiger Liebe und Achtung und Ehrung gegen eurer lieben Mutter zu erinnern. Der Herr hat mich gesegnet, und meinen Fleiß und Mühe reichlich belohnt, wodurch ich im Stande bin, Euch lieben Kindern wenn ihr es gut anwendet zu versorgen. Gott dem Allmächtigen meinen innigsten Dank dafür. Laßt stets dem Wahlspruch Eures Großvaters gelten, ‚Mit Gott! Mein Glück!‘ und beginnt jede Arbeit und Unternehmung mit Gottes Beystand, so wird der Seegen Niemals ausbleiben.“ [1]
„Sehr bedenklich“ und „unvermuthet“ war für Carl August vermutlich der plötzliche Tod seiner beiden Brüder David Eckart im März 1853 und Georg Eckart im Januar 1854 gewesen. Er selbst starb drei Jahre später, kurz vor seinem 70. Geburtstag, am 16. November 1857. Sein Grab ist noch heute auf dem Friedhof von Emskirchen zu besichtigen. [2]
Einzelnachweise
- ↑ Familienarchiv Eckart, FA-S450 Testament des Carl August E. vom 23.02.1842 und der Kunigunde E. geb. Galster mit Inventarliste, und FA-S464 Testament des Carl August E. vom 18.08.1854.
- ↑ Otto Eckart, Michael Kamp: Die Geschichte der Familie Eckart. Von Franken nach München und Hawaii. München 2015, S. 111, 117.