Archiv der Familie Eckart: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Familienarchiv wurde 1930 von [[Otto Eckart (Da VIII 23)|Otto Eckart]] (1877–1942) eingerichtet. Er gründete zu diesem Zweck eine Stiftung. In der Stiftungsurkunde vom 22.12.1930 heißt es: „wenn auch vorläufig noch keine großen Wertgegenstände darin enthalten sind, sehe ich mich doch veranlasst zu bestimmen, dass das Eckartsche Familienarchiv niemals persönliches Eigentum einer Einzelperson ist, sondern gem.. dieser Stiftungs-Urkunde nur ein Verwaltungsrecht besteht, da es ein geschlossenes Ganzes darstellt und, dass als späterer Verwalter desselben jeweils die Nachkommen desjenigen zu gelten haben, in dessen Aufbewahrung sich das Archiv gerade befindet. Beim Tode des jeweiligen Aufbewahrers wird mit der weiteren Aufbewahrung zunächst der älteste Sohn (Familienältester) beauftragt, beziehungsweise gemäß den vorstehenden Bestimmung derjenige, der Interesse, Zeit und Platz zur Verfügung hat; solange es aber Eckartsche Namensträger aus meinen Nachkommen gibt, sollen diese unter allen Umständen vor weiblicher Nachkommenschaft bevorzugt werden.“<ref>Familienarchiv Eckart, FA-S378 Stiftungsurkunde Eckart’sches Familienarchiv 22.12.1930 </ref>
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Werner Eckart führte später die Familienforschung seines Vaters weiter und kümmerte sich auch um das Archiv, das wiederum später von dessen Sohn Otto Eckart im Jahr 2014 in zwei Räumen in der Gralstraße 4 in München geordnet und neu eingerichtet wurde. In der nächsten Generation übernahm Ottos Tochter Heidi Killinger-Eckart die Organisation des Archivs.
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== Bildergalerien ==
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Das Familienarchiv wurde 1930 von [[Otto Eckart (Da VIII 23)|Otto Eckart]] (1877–1942) eingerichtet. Er gründete zu diesem Zweck eine Stiftung. In der Stiftungsurkunde vom 22.12.1930 heißt es:


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''„wenn auch vorläufig noch keine großen Wertgegenstände darin enthalten sind, sehe ich mich doch veranlasst zu bestimmen, dass das Eckartsche Familienarchiv niemals persönliches Eigentum einer Einzelperson ist, sondern gem.. dieser Stiftungs-Urkunde nur ein Verwaltungsrecht besteht, da es ein geschlossenes Ganzes darstellt und, dass als späterer Verwalter desselben jeweils die Nachkommen desjenigen zu gelten haben, in dessen Aufbewahrung sich das Archiv gerade befindet. Beim Tode des jeweiligen Aufbewahrers wird mit der weiteren Aufbewahrung zunächst der älteste Sohn (Familienältester) beauftragt, beziehungsweise gemäß den vorstehenden Bestimmung derjenige, der Interesse, Zeit und Platz zur Verfügung hat; solange es aber Eckartsche Namensträger aus meinen Nachkommen gibt, sollen diese unter allen Umständen vor weiblicher Nachkommenschaft bevorzugt werden.“''<ref>Familienarchiv Eckart, FA-S378 Stiftungsurkunde Eckart’sches Familienarchiv 22.12.1930 </ref>
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*[[Bildergalerie Hawaii|Fotografien der Hawaiianischen Linie der Familie Eckart.]]
*[[Bildergalerie Hawaii|Fotografien der Hawaiianischen Linie der Familie Eckart.]]
*[[Bildergalerie Kinder der Familie Eckart|Kindheit in der Familie Eckart - damals und heute.]]
*[[Bildergalerie Kinder der Familie Eckart|Kindheit in der Familie Eckart - damals und heute.]]
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*[[Bildergalerie Pfanni|Bildergalerie mit Eindrücken aus der Geschichte der Pfanni-Werke.]]
*[[Bildergalerie Pfanni|Bildergalerie mit Eindrücken aus der Geschichte der Pfanni-Werke.]]


== Quellen zum Archiv ==
== Quellen zum Archiv == <!--T:3-->


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Datei:Stiftungsurkunde Familienarchiv FA-S378 OE Dokumente 1906-1930er Seite 1.jpg|Stiftungsurkunde zum Eckart'schen Familienarchiv, unterzeichnet von Otto Eckart am 22.12.1930.
Datei:Stiftungsurkunde Familienarchiv FA-S378 OE Dokumente 1906-1930er Seite 1.jpg|Stiftungsurkunde zum Eckart'schen Familienarchiv, unterzeichnet von Otto Eckart am 22.12.1930.
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== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2021, 13:29 Uhr

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Das Familienarchiv wurde 1930 von Otto Eckart (1877–1942) eingerichtet. Er gründete zu diesem Zweck eine Stiftung. In der Stiftungsurkunde vom 22.12.1930 heißt es:

„wenn auch vorläufig noch keine großen Wertgegenstände darin enthalten sind, sehe ich mich doch veranlasst zu bestimmen, dass das Eckartsche Familienarchiv niemals persönliches Eigentum einer Einzelperson ist, sondern gem.. dieser Stiftungs-Urkunde nur ein Verwaltungsrecht besteht, da es ein geschlossenes Ganzes darstellt und, dass als späterer Verwalter desselben jeweils die Nachkommen desjenigen zu gelten haben, in dessen Aufbewahrung sich das Archiv gerade befindet. Beim Tode des jeweiligen Aufbewahrers wird mit der weiteren Aufbewahrung zunächst der älteste Sohn (Familienältester) beauftragt, beziehungsweise gemäß den vorstehenden Bestimmung derjenige, der Interesse, Zeit und Platz zur Verfügung hat; solange es aber Eckartsche Namensträger aus meinen Nachkommen gibt, sollen diese unter allen Umständen vor weiblicher Nachkommenschaft bevorzugt werden.“[1]

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Quellen zum Archiv

Einzelnachweise

  1. Familienarchiv Eckart, FA-S378 Stiftungsurkunde Eckart’sches Familienarchiv 22.12.1930