Testamente von Carl August Eckart: Unterschied zwischen den Versionen

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Von [[Carl August Eckart (VI 18)|Carl August Eckart]] sind im [[Das Archiv der Familie Eckart|Archiv der Familie Eckart]] zwei Testamente überliefert, aus den Jahren 1842 und 1854. Die beiden mehrseitigen Dokumenten waren mit wächsernen Siegeln und dem [[Das Wappen der Familie Eckart|Wappen der Familie Eckart]] versiegelt. Sie gehören damit zu den frühesten überlieferten Dokumenten, auf denen das Wappen Verwendung findet. Das Testament beginnt mit den Worten: ''„Liebe Kinder. Bey der sehr bedenklichen Zeit, veranlasst es mich, da unvermuthet man abgerufen werden kann, Euch zu gegenseitiger Liebe und Achtung und Ehrung gegen eurer lieben Mutter zu erinnern. Der Herr hat mich gesegnet, und meinen Fleiß und Mühe reichlich belohnt, wodurch ich im Stande bin, Euch lieben Kindern wenn ihr es gut anwendet zu versorgen. Gott dem Allmächtigen meinen innigsten Dank dafür. Laßt stets dem Wahlspruch Eures Großvaters gelten, ‚Mit Gott! Mein Glück!‘ und beginnt jede Arbeit und Unternehmung mit Gottes Beystand, so wird der Seegen Niemals ausbleiben.“'' <ref>Familienarchiv Eckart, FA-S450 Testament des Carl August E. vom 23.02.1842 und der Kunigunde E. geb. Galster mit Inventarliste, und FA-S464 Testament des Carl August E. vom 18.08.1854.</ref>
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[[Datei:FA-S464_Testament_des_Carl_August_E._vom_18.08.1854.jpg|400px|thumb|right|Das Testament von Carl August, dem "Napoleon von Emskirchen", aus dem Jahr 1854.]]Von [[Carl August Eckart (VI 18)|Carl August Eckart]] sind im [[Archiv der Familie Eckart|Archiv der Familie Eckart]] zwei Testamente überliefert, aus den Jahren 1842 und 1854. Die beiden mehrseitigen Dokumenten waren mit wächsernen Siegeln und dem [[Das Wappen der Familie Eckart|Wappen der Familie Eckart]] versiegelt. Sie gehören damit zu den frühesten überlieferten Dokumenten, auf denen das Wappen Verwendung findet. Das Testament von 1854 beginnt mit den Worten:
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''„Liebe Kinder. Bey der sehr bedenklichen Zeit, veranlasst es mich, da unvermuthet man abgerufen werden kann, Euch zu gegenseitiger Liebe und Achtung und Ehrung gegen eurer lieben Mutter zu erinnern. Der Herr hat mich gesegnet, und meinen Fleiß und Mühe reichlich belohnt, wodurch ich im Stande bin, Euch lieben Kindern wenn ihr es gut anwendet zu versorgen. Gott dem Allmächtigen meinen innigsten Dank dafür. Laßt stets dem Wahlspruch Eures Großvaters gelten, ‚Mit Gott! Mein Glück!‘ und beginnt jede Arbeit und Unternehmung mit Gottes Beystand, so wird der Seegen Niemals ausbleiben.“'' <ref>Familienarchiv Eckart, FA-S450 Testament des Carl August E. vom 23.02.1842 und der Kunigunda E. geb. Galster mit Inventarliste, und FA-S464 Testament des Carl August E. vom 18.08.1854.</ref>
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„Sehr bedenklich“ und „unvermuthet“ war für Carl August vermutlich der plötzliche Tod seiner beiden Brüder [[David Eckart (VI 17)|David Eckart]] im März 1853 und [[Georg Eckart (VI 14)|Georg Eckart]] im Januar 1854 gewesen. Er selbst starb drei Jahre später, kurz vor seinem 70. Geburtstag, am 16. November 1857. Sein Grab ist noch heute auf dem Friedhof von Emskirchen zu besichtigen. <ref>Otto Eckart, Michael Kamp: Die Geschichte der Familie Eckart. Von Franken nach München und Hawaii. München 2015, S. 111, 117.</ref>
„Sehr bedenklich“ und „unvermuthet“ war für Carl August vermutlich der plötzliche Tod seiner beiden Brüder [[David Eckart (VI 17)|David Eckart]] im März 1853 und [[Georg Eckart (VI 14)|Georg Eckart]] im Januar 1854 gewesen. Er selbst starb drei Jahre später, kurz vor seinem 70. Geburtstag, am 16. November 1857. Sein Grab ist noch heute auf dem Friedhof von Emskirchen zu besichtigen. <ref>Otto Eckart, Michael Kamp: Die Geschichte der Familie Eckart. Von Franken nach München und Hawaii. München 2015, S. 111, 117.</ref>


== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 13:37 Uhr

Sprachen:


Das Testament von Carl August, dem "Napoleon von Emskirchen", aus dem Jahr 1854.

Von Carl August Eckart sind im Archiv der Familie Eckart zwei Testamente überliefert, aus den Jahren 1842 und 1854. Die beiden mehrseitigen Dokumenten waren mit wächsernen Siegeln und dem Wappen der Familie Eckart versiegelt. Sie gehören damit zu den frühesten überlieferten Dokumenten, auf denen das Wappen Verwendung findet. Das Testament von 1854 beginnt mit den Worten:

„Liebe Kinder. Bey der sehr bedenklichen Zeit, veranlasst es mich, da unvermuthet man abgerufen werden kann, Euch zu gegenseitiger Liebe und Achtung und Ehrung gegen eurer lieben Mutter zu erinnern. Der Herr hat mich gesegnet, und meinen Fleiß und Mühe reichlich belohnt, wodurch ich im Stande bin, Euch lieben Kindern wenn ihr es gut anwendet zu versorgen. Gott dem Allmächtigen meinen innigsten Dank dafür. Laßt stets dem Wahlspruch Eures Großvaters gelten, ‚Mit Gott! Mein Glück!‘ und beginnt jede Arbeit und Unternehmung mit Gottes Beystand, so wird der Seegen Niemals ausbleiben.“ [1]

„Sehr bedenklich“ und „unvermuthet“ war für Carl August vermutlich der plötzliche Tod seiner beiden Brüder David Eckart im März 1853 und Georg Eckart im Januar 1854 gewesen. Er selbst starb drei Jahre später, kurz vor seinem 70. Geburtstag, am 16. November 1857. Sein Grab ist noch heute auf dem Friedhof von Emskirchen zu besichtigen. [2]

Das Testament mit dem Siegel und dem kaum noch zu erkennenden Familienwappen ist eines der ältesten noch vorhandenen Dokumente, auf denen das Wappen offiziell genutzt wurde.

Einzelnachweise

  1. Familienarchiv Eckart, FA-S450 Testament des Carl August E. vom 23.02.1842 und der Kunigunda E. geb. Galster mit Inventarliste, und FA-S464 Testament des Carl August E. vom 18.08.1854.
  2. Otto Eckart, Michael Kamp: Die Geschichte der Familie Eckart. Von Franken nach München und Hawaii. München 2015, S. 111, 117.