Archiv der Familie Eckart: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Familienarchiv wurde 1930 von [[Otto Eckart (Da VIII 23)|Otto Eckart]] (1877–1942) eingerichtet. Er gründete zu diesem Zweck eine Stiftung. In der Stiftungsurkunde heißt es: „In der Zwischenzeit ist das Archiv durch freundliche Zuweisungen aus näherer oder weiterer Verwandtschaft bedeutend erweitert worden; wenn auch vorläufig noch keine großen Wertgegenstände darin enthalten sind, sehe ich mich doch veranlasst zu bestimmen, dass das Eckartsche Familienarchiv niemals persönliches Eigentum einer Einzelperson ist, sondern gem.. dieser Stiftungs-Urkunde nur ein Verwaltungsrecht besteht, da es ein geschlossenes Ganzes darstellt und, dass als späterer Verwalter desselben jeweils die Nachkommen desjenigen zu gelten haben, in dessen Aufbewahrung sich das Archiv gerade befindet. Beim Tode des jeweiligen Aufbewahrers wird mit der weiteren Aufbewahrung zunächst der älteste Sohn (Familienältester) beauftragt, beziehungsweise gemäß den vorstehenden Bestimmung derjenige, der Interesse, Zeit und Platz zur Verfügung hat; solange es aber Eckartsche Namensträger aus meinen Nachkommen gibt, sollen diese unter allen Umständen vor weiblicher Nachkommenschaft bevorzugt werden. Ich bestimme also, dass kein Gegenstand aus dem Archiv, sei es durch Verkauf oder Geschenk, weggegeben werden darf, sofern nicht eine wertvolle Berichtigung durch Tausch oder ähnlichem möglich ist. Ich behalte mir vor, ein gesondertes Verzeichnis anzulegen und verweise einstweilen auf das Inhaltsverzeichnis in der Familien-Chronik. Wenn keine Eckart‘schen Namensträger mehr vorhanden sind, kann die weibliche Linie evtl. herangezogen werden. Sollte auch hier sich keine interessierte Persönlichkeit zeigen, so können andere Eckartsche Namensträger aus der Verwandtschaft befragt werden, ob sie die Verwaltung übernehmen wollen und wenn auch hier kein Ergebnis zu verzeichnen ist, dann soll das gesamte Archiv einschl. der Familiengeschichte entweder an ein Landes- oder Stadt-Archiv (Nürnberg oder München) kostenlos überlassen werden. Ich möchte aber hoffen, dass das Archiv noch viele, viele Jahre weiter besteht und wächst!“ <ref>Familienarchiv Eckart, FA-S378 Stiftungsurkunde Eckart’sches Familienarchiv 22.12.1930 </ref>
Das Familienarchiv wurde 1930 von [[Otto Eckart (Da VIII 23)|Otto Eckart]] (1877–1942) eingerichtet. Er gründete zu diesem Zweck eine Stiftung. In der Stiftungsurkunde vom 22.12.1930 heißt es: „wenn auch vorläufig noch keine großen Wertgegenstände darin enthalten sind, sehe ich mich doch veranlasst zu bestimmen, dass das Eckartsche Familienarchiv niemals persönliches Eigentum einer Einzelperson ist, sondern gem.. dieser Stiftungs-Urkunde nur ein Verwaltungsrecht besteht, da es ein geschlossenes Ganzes darstellt und, dass als späterer Verwalter desselben jeweils die Nachkommen desjenigen zu gelten haben, in dessen Aufbewahrung sich das Archiv gerade befindet. Beim Tode des jeweiligen Aufbewahrers wird mit der weiteren Aufbewahrung zunächst der älteste Sohn (Familienältester) beauftragt, beziehungsweise gemäß den vorstehenden Bestimmung derjenige, der Interesse, Zeit und Platz zur Verfügung hat; solange es aber Eckartsche Namensträger aus meinen Nachkommen gibt, sollen diese unter allen Umständen vor weiblicher Nachkommenschaft bevorzugt werden.“<ref>Familienarchiv Eckart, FA-S378 Stiftungsurkunde Eckart’sches Familienarchiv 22.12.1930 </ref>
 
== Quellen zum Archiv ==
 
== Einzelnachweise ==

Version vom 11. März 2021, 10:21 Uhr

Das Familienarchiv wurde 1930 von Otto Eckart (1877–1942) eingerichtet. Er gründete zu diesem Zweck eine Stiftung. In der Stiftungsurkunde vom 22.12.1930 heißt es: „wenn auch vorläufig noch keine großen Wertgegenstände darin enthalten sind, sehe ich mich doch veranlasst zu bestimmen, dass das Eckartsche Familienarchiv niemals persönliches Eigentum einer Einzelperson ist, sondern gem.. dieser Stiftungs-Urkunde nur ein Verwaltungsrecht besteht, da es ein geschlossenes Ganzes darstellt und, dass als späterer Verwalter desselben jeweils die Nachkommen desjenigen zu gelten haben, in dessen Aufbewahrung sich das Archiv gerade befindet. Beim Tode des jeweiligen Aufbewahrers wird mit der weiteren Aufbewahrung zunächst der älteste Sohn (Familienältester) beauftragt, beziehungsweise gemäß den vorstehenden Bestimmung derjenige, der Interesse, Zeit und Platz zur Verfügung hat; solange es aber Eckartsche Namensträger aus meinen Nachkommen gibt, sollen diese unter allen Umständen vor weiblicher Nachkommenschaft bevorzugt werden.“[1]

Quellen zum Archiv

Einzelnachweise

  1. Familienarchiv Eckart, FA-S378 Stiftungsurkunde Eckart’sches Familienarchiv 22.12.1930